Konditionen
Ich bin als freiberufliche psychologische Psychotherapeutin tätig und verfüge über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons St. Gallen sowie eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Invalidenversicherung (IV).
Möglichkeiten der Kostenübernahme
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Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für eine psychologische Psychotherapie (abzüglich Jahresfranchise und Selbstbehalt), sofern eine schriftliche Anordnung vorliegt.
Die Anordnung kann von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ausgestellt werden (oder anderen Fachärztinnen und Fachärzten mit Fachtitel für Innere Medizin, Psychosomatische und Psychosoziale Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinder- und Jugendmedizin). In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen ausgestellt werden.
Das dafür notwendige Formular finden Sie hier:
Bitte holen Sie die Anordnung vor der ersten Therapiesitzung ein. Stellen Sie mir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular bitte vor dem Erstgespräch per E-Mail oder Post zu.
Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, werde ich mit der anordnenden Fachperson Rücksprache nehmen und um eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen bitten. Um die Behandlung nach 30 Sitzungen fortzusetzen, ist vor der 30. Sitzung ein Bericht von mir sowie eine Fallbeurteilung durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater erforderlich, welche an die Krankenkasse geschickt werden müssen.
Die Kosten orientieren sich an den aktuellen Tarifpositionen für Psychotherapie: 60 Minuten à 154.80 Franken.
Gemäss Anordnungsmodell wird die Psychotherapie pro Minute abgerechnet. Neben dem Gespräch werden maximal 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung verrechnet. Ebenfalls berechnet werden Leistungen, die zwischen den Sitzungen erbracht werden (z. B. das Verfassen von Berichten, Telefonate und Besprechungen mit Drittpersonen). Die Kosten für Berichte werden über die Grundversicherung oder den Auftraggeber (IV, SUVA, KTG usw.) abgerechnet.
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Die Unfallversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten für eine Psychotherapie bei psychischen Beschwerden, die infolge von Unfällen entstanden sind.
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Da ich bei der Grundversicherung (OKP) zugelassen bin, kann in der Regel nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Allenfalls fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
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Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse von Ihren Beschwerden erfährt, müssen Sie die Sitzungen selbst bezahlen. Vielleicht möchten Sie auch einfach Psychotherapie für Ihre Selbsterfahrung beanspruchen (ohne Krankheitswert und ohne ärztliche Anordnung). Der Preis beträgt 160 Franken pro 60 Minuten inklusive Vor- und Nachbereitung.
Terminabsagen und
-verschiebungen
Im Verhinderungsfall melden Sie sich bitte mindestens 24 Stunden im Voraus bei mir, um die Sitzung abzusagen oder zu verschieben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen die ausgefallene Sitzung gegebenenfalls in Rechnung stellen muss.
Berufsethische Richtlinien
Als Psychotherapeutin und Mitglied der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) halte ich mich an deren berufsethische Richtlinien (z. B. Datenschutz, Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht) und unterliege der Schweigepflicht.